Kunsthaus in Karlsruhe
Der Entwurf beschäftigt sich mit der Frage, welches Potenzial ein Kunsthaus in Karlsruhe an der Schnittstelle zwischen dem absolutistischen Städtebau und der im Süden angrenzenden, städtebaulichen Erweiterungen der letzten Jahrhunderte haben kann.
Der Ausgangspunkt des Entwurfs liegt in der Betrachtung der städtebaulichen Konzeption zur Gestaltung des Ettlinger Tors aus dem Jahr 1957.
Daraus leitet sich ein Konzept ab, welches das Kunsthaus nicht nur als kulturellen Solitär sieht, sondern vielmehr als ein Gebäude, welches, inspiriert von ursprünglichen Planungen, eine urbane Parksituation etabliert, welche ihren Charakter im Dialog mit dem Kunsthaus findet.
Als Folge daraus wird nur ein Teil des Raumprogramms an der Oberfläche positioniert, während die Ausstellungsfläche unterirdisch angeordnet wird. Das Ensemble setzt sich aus dem Kubus, den Lichtkörpern und dem Skulpturengarten zusammen.
Der Kubus, eingekleidet in ein Gewand aus Glasstein, wird im Norden des Grundstücks positioniert, um einen baulichen Akzent im Stadtraum zu setzen und Bezugspunkt darzustellen. Um die Autonomie zu stärken wird dieser verdreht und von vorhandenen Gebäudefluchten losgelöst.
Unter der Oberfläche bildet sich ein großer Kunstraum aus, der flexibel auf eine Vielfalt von Ausstellungsformen reagieren kann. Prägend für den Raum sind die, sich über die Länge erstreckenden Lichtkörper, die den Raum an der Oberfläche konturieren. Die Ausstellungsfläche mündet in einem Skulpturengarten, dessen charakteristische Wölbung vom Baumbestand herrührt.
Der Außenraum charakterisiert sich durch die parallel angeordneten Lichtkörper. Analog zum Kubus besitzen die Riegel ebenso eine homogene Fassade aus Glasstein. Über die Ausbildung des Sockels differenzieren sich die Elemente. Die Zwischenräume dienen als öffentliche Gartenanlagen, in denen ein Spannungsfeld zwischen den artefaktischen Lichtkörpern und der floralen, wilden Bepflanzung aufgebaut wird und als freiräumliche Erweiterung des Kunsthauses verstanden werden kann.